Weitere Entscheidung unten: BAG, 29.06.1988

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.08.1988 - 16 Sa 525/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3709
LAG Hamm, 26.08.1988 - 16 Sa 525/88 (https://dejure.org/1988,3709)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.08.1988 - 16 Sa 525/88 (https://dejure.org/1988,3709)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. August 1988 - 16 Sa 525/88 (https://dejure.org/1988,3709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsverhältnis; Kündigung; Vorzeitige Kündigung; Frist; Abfindung; Arbeitsvertrag; Aufrechnung; Pfändung; Forderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 12 GG; §§ 339, 622, 624 BGB
    Versprechen einer Abfindungszahlung durch den Arbeitnehmer bei vorzeitiger ordentlicher Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 278 (Ls.)
  • DB 1989, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

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Rechtsprechung
   BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 552/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2770
BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 552/86 (https://dejure.org/1988,2770)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1988 - 7 AZR 552/86 (https://dejure.org/1988,2770)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 552/86 (https://dejure.org/1988,2770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Der Betrieb

    Hochschulrahmengesetz -- HRG -- vom 26.1.1976 (... BGBl. I S. 185) § 25; Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.11.1979 (GV NW S. 366) -- WissHG NW -- § 98; BGB §§ 164 ff., § 823 Abs. 2
    Privatarbeitsvertrag mit Hochschullehrer im Rahmen eines aus Drittmitteln geförderten Forschungsprojekts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 104
  • NJW 1989, 3237 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 552
  • NZA 1989, 342 (Ls.)
  • BB 1989, 75
  • DB 1989, 388
  • JR 1989, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99

    Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?

    Das KSchG begründet keinen Anspruch auf Eingehung eines Arbeitsverhältnisses, sondern setzt voraus, daß rechtlich ein Arbeitsverhältnis bereits besteht (BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 552/86 - AP HRG § 25 Nr. 1 = EzA BGB Arbeitgeberbegriff § 611 Nr. 2; 11. Dezember 1990 - 7 AZR 534/89 - nv.).
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

    Dabei bedarf es zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich des Abschlusses eines entsprechenden Arbeitsvertrages (Anschluß an BAG Urteile vom 29.06.1988 7 AZR 552/86 = DB 1989, 388 und vom 29.06.1988 7 AZR 535/86 = nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dabei bedarf es zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich des Abschlusses eines entsprechenden Arbeitsvertrages (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. BAGE 5, 58, 65 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 -, unter I 2 a der Gründe, n. v.), soweit das Gesetz in - hier nicht einschlägigen - besonderen Bestimmungen (z. B. § 78 a BetrVG, § 9 BPersVG, Art. 1 § 10 AÜG) nichts anderes anordnet (vgl. auch Senatsurteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 552/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 535/86 -, unter II 1 der Gründe, n. v.).

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 229/99

    Befristung eines Privatarbeitsvertrages an einer Hochschule

    Nach dieser Bestimmung sollen die Mittel für die nach Art. 10 Abs. 3 BayHSchG anzeigepflichtigen Drittmittelforschungsvorhaben von der Hochschule verwaltet werden (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 7 AZR 552/86 - BAGE 59, 104 = AP HRG § 25 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 534/89

    Bestehen eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragspartner des

    Der erkennende Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Juni 1988 (BAGE 59, 104, 118 = AP Nr. 1 zu § 25 HRG, zu II 1 der Gründe) und vom 11. November 1988 (- 7 AZR 603/87 -, nicht veröffentlicht, zu II 2 d, aa der Gründe) darauf hingewiesen, daß insoweit nicht auf das Kündigungsschutzgesetz zurückgegriffen werden kann.
  • LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89

    Drittbezogener Personaleinsatz; Personal; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft;

    Auch wenn man diese Mißbrauchskontrolle auf die Zwischenschaltung eines vom Hintermann wirtschaftlich abhängigen Unternehmens übertragen wollte, wenn dies wie im vorliegenden Fall wegen der nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSCHG zu geringen Beschäftigtenzahl zur vollständigen Vereitelung des gesetzlich gewollten Bestandsschutzes eines Arbeitsverhältnisses führt (vgl. BAG, Urt. vom 24.8.1983 - 7 AZR 403/81 - zu B I 2 c der Gründe), genügte dieser Effekt allein noch nicht, um ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zum Hintermann des vertraglichen Arbeitgebers anzunehmen (vgl. BAG, Urt. vom 29.6.1988 - 7 AZR 552/86 = DB 1989, 388 zu II 2 der Gründe).
  • OVG Berlin, 12.08.1992 - PV Bln 17.90

    Mitbestimmungsrecht bei einer Personalentscheidung; Begriff der Angestellten im

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